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Bauen im Baurecht

Bauland in der Schweiz ist knapp und teuer. Zudem beflügeln die aktuell tiefen Hypothekarzinsen die Immobilienpreise zu immer neuen Höhen. Die Bodensee Baugenossenschaft will preiswert und ökonomisch nachhaltig bauen. Dies ist bei den gegenwärtigen Baulandpreisen schwierig und alternative Wege sind gefragt. Nebst möglichen Käufen von Bauland, um darauf Genossenschaftswohnungen zu errichten, beabsichtigt die Bodensee Baugenossenschaft insbesondere auch das Bauen im Baurecht.

Beim Bauen im Baurecht verbleibt das Land beim bisherigen Eigentümer, dieser räumt aber das Recht ein, auf und unter seinem Boden zu bauen und diese Bauten zu nutzen. Dieses Recht ist zeitlich befristet, die maximale Dauer beträgt 100 Jahre. Als Gegenleistung erhält der Eigentümer einen Baurechtszins.

 

Mit anderen Worten, beim Bauen im Baurecht ist man sinngemäss nur "befristet" Eigentümer, muss dafür aber nicht den Landpreis zahlen. 

In Kantonen wie Basel-Stadt und Zürich, in denen eine Tradition an Genossenschaftsbauten besteht, kommt es oft vor, dass die Gemeinden bzw. die Stadt das Bauland zur Verfügung stellt und gemeinnützige Baugenossenschaften dann Wohnungen darauf errichten und an Genossenschafter vermieten. Dies ist eine Win-Win Situation für alle: Die Genossenschaft erhält Zugang zu Baugrund und die Gemeinde/Stadt kann Einfluss nehmen auf die bauliche und bevölkerungsmässige Entwicklung, ohne dass sie das Grundstück veräussern muss.

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