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Behindertengerechtes Wohnen

Bei den durch die Bodensee Baugenossenschaft zu erstellenden Wohnungen wird bereits bei der Planung darauf geachtet, dass sämtliche Wohnungen sowie die Aussenanlagen hindernisfrei sind. Wenn dies frühzeitig in die Planung mitaufgenommen wird, entstehen dadurch keine nennenwerten Mehrkosten, dafür allerdings ein grosser Nutzengewinn für die Bewohner. Massgebend sind grundsätzlich die geltenden SIA-Normen für hindernisfreies Bauen.

 

Hindernisfreie Wohnungen sind allerdings nicht automatisch gleichbedeutend mit behindertengerecht. Behindertengerechts Bauen geht noch weiter. Zusätzlich soll daher bei jedem Bauprojekt spezifisch geschaut werden, wie durch intelligentes Bauen die Wohnungen über die vorgeschriebenen Normen hinaus auf die Bedürfnisse körperlich eingeschränkter Menschen ausgerichtet werden können. Je nach Art der Behinderung sind unterschiedliche Wohnungsanpassungen gefordert: Eine Wohnung für Sehbehinderte ist im Detail anders auszugestalten als eine Wohnung für Rollstuhlfahrer. Entsprechend der Bedürfnislage ist daher beabsichtigt, eine bestimmte Anzahl von Wohnungen auf unterschiedliche körperliche Behinderungen auszurichten.

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